Hier erklären wir Ihnen die Einsatzbedingungen einer Zweiwege-Arbeitsbühne auf dem Schienennetz der DB Infra GO AG
Unsere Maschinen sind Zweiwege-Arbeitsbühnen, die als schienengebundene Geräte gelten und daher nicht als Fahrzeuge eingestuft sind. Diese speziellen Arbeitsbühnen sind darauf ausgelegt, sowohl auf Schienen als auch auf Straßen operieren zu können, was sie äußerst vielseitig macht. Für den Einsatz dieser Maschinen auf dem öffentlichen Gleis der DB Infra GO AG ist es erforderlich, eine Betriebs- und Bauanweisung (BETRA) zu beantragen. Diese Genehmigung stellt sicher, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden und der Betrieb der Maschinen unter sicheren Bedingungen erfolgt. Der Zugang von der Eingleisstelle zum Bauvorhaben muss als Baugleis deklariert werden.
Für den sicheren Betrieb der Maschinen ist ein qualifizierter Triebfahrzeugführer notwendig. Dieser Fachmann ist für die sichere Steuerung und Überwachung der Maschinen verantwortlich und muss über umfassende Kenntnisse der geltenden Vorschriften und Sicherheitsstandards verfügen. In gesperrten Baugleisen kann jedoch auch ein Bedienberechtigter für selbstfahrende Geräte eingesetzt werden, was eine flexible Handhabung der Situation ermöglicht. Je nach den Anforderungen der BETRA können zudem weitere Personen erforderlich sein, wie beispielsweise Sicherheitsbeauftragte oder technische Aufsichtspersonen, die dafür sorgen, dass alle Abläufe den festgelegten Richtlinien entsprechen.
Diese zusätzliche Unterstützung trägt dazu bei, potenzielle Risiken zu minimieren und die Effizienz der Arbeitsabläufe zu maximieren. Es ist wichtig, dass alle beteiligten Personen gut geschult sind und ihre Aufgaben klar definiert sind, um einen sicheren und erfolgreichen Einsatz der Zweiwege-Arbeitsbühnen zu gewährleisten.
Sprechen Sie mit einem EVU Ihrer Wahl, diese helfen Ihnen im weiteren Ablauf weiter. Ein möglicher Kontakt wäre:
evu@leonhard-weiss.com