Garantiebedingungen Multitel

Hier finden Sie die Garantiebedingungen von Multitel

Der Hersteller garantiert die ordnungsgemäße Konstruktion und die gute Qualität der gelieferten Ware. Er verpflichtet sich, nach eigenem Ermessen, kostenlos und so schnell wie möglich, Teile zu reparieren oder zu ersetzen, sofern innerhalb der Garantiezeit Material-, Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler festgestellt werden, die den Gegenstand für den vorgesehenen Gebrauch untauglich machen. Eine Haftung für direkte oder indirekte Schäden jeglicher Art oder aus jeglichem Grund wird ausgeschlossen.

Die Garantiezeit beträgt 12 Monate ab dem Lieferdatum.

Sie wird auf die Hälfte reduziert, wenn die gelieferten Teile rund um die Uhr in Betrieb sind. Teile, die repariert oder ersetzt werden müssen, sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten, Gefahr und Risiko an das Werk des Lieferanten zurückzusenden. Die reparierten oder neuen Teile werden ab Werk des Lieferanten geliefert, wobei die Verpackungskosten vom Auftraggeber getragen werden. Ebenfalls vom Auftraggeber zu tragen sind Reise-, Transport- und Aufenthaltskosten für den Lieferanten, falls dessen Personal zur Nutzungslokalität der Maschine entsandt wird.

Die ersetzten Teile bleiben Eigentum des Lieferanten. Die Kosten für den Aus- und Einbau der zu reparierenden oder zu ersetzenden Teile gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Das Recht auf Garantie erlischt, wenn der Auftraggeber auch nur einmal die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder wenn die gemeldeten Mängel auf sein eigenes Verhalten, das seiner Mitarbeiter oder Dritter zurückzuführen sind. Dazu gehören unter anderem:

  • Unsachgemäße Installation, sofern diese nicht vom Lieferanten durchgeführt wurde
  • Fehlerhafte Handhabung der gelieferten Ware
  • Falsche oder anormale Nutzung
  • Überlastung
  • Schlechte oder mangelhafte Wartung
  • Verwendung ungeeigneter Schmiermittel
  • Reparaturen, Ersatzteile, Änderungen oder Manipulationen, die vom Auftraggeber ohne Genehmigung des Lieferanten vorgenommen oder in Auftrag gegeben wurden
  • Fälle höherer Gewalt

Von der Garantie ausgeschlossen sind alle Teile, die aufgrund ihrer Natur und Nutzung einem normalen Verschleiß oder unvermeidlichem Verfall unterliegen (z. B. Dichtungen, Filter, Rohrleitungen usw.).

Für Teile der Lieferung, die der Lieferant bei anderen Firmen erworben hat, gelten gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich die von diesen Firmen festgelegten Garantiebestimmungen.

Mängel und Defekte müssen dem Lieferanten innerhalb der gesetzlichen Fristen schriftlich gemeldet werden.

In keinem der oben genannten Fälle kann der Käufer die Vertragsauflösung oder Schadensersatz verlangen.

Stand: 19.03.2025